„3G-Regel" bei Elternpflegschaften Zurück zur Übersicht

Liebe Eltern,

in den kommenden Tagen/Wochen werden wir Sie innerhalb Ihrer Schulmitwirkungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Gremien begrüßen dürfen und freuen uns, dass diese Art der Zusammenarbeit zur Zeit wieder ermöglicht werden kann.

Bund und Länder haben sich auf einheitliche Corona-Regeln für die kommenden Monate geeinigt, wobei insbesondere die so genannte „3G-Regel“ greift, wenn es um den öffentlichen Raum geht. Die drei Gs stehen für

  • Geimpfte,
  • Getestete,
  • Genesene.

Nur Personen, auf die eines dieser Gs zutrifft, dürfen an z.B. Elternabenden, Elternpflegschaften etc. teilnehmen.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Nachweis zwecks Vorlage bei der Klassenleitung bzw. der Stufenleitung vorlegen. Denken Sie also bitte daran, diesen Nachweis mit sich zu führen.

Auch wenn wir immer sehr glücklich sind, Sie als Eltern kennenzulernen, müssen wir Sie bitten, dass Sie aufgrund der andauernden pandemischen Situation mit nur einem Elternteil zum Elternabend kommen.

In diesem Schuljahr wird es mehr denn je unsere originäre Aufgabe als Lehrerinnen und Lehrer sein, noch differenzierter zu unterstützen hinsichtlich emotionaler, psychosozialer sowie sozialer Belange, damit das Lernen wieder an Normalität zunimmt. Diese Aufgabe wird uns nicht nur in der ersten Phase des „Ankommens“ erfüllen, sondern auch während der Ermittlung der Lernausgangslagen zwecks Ermittlung von Lernrückständen. Denn Emotionen und (psycho)soziale Belange können nicht von fachlichen Inhalten getrennt werden. Durch reflektierte Diagnostik von erbrachten und noch auszubauenden Kompetenzen werden wir behutsam das Schuljahr angehen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahmen in Ihren Mitwirkungsgremien.

Ich wünsche den Pflegschaftssitzungen einen guten und konstruktiven Verlauf mit dem Blick nach vorn. Bleiben wir zuversichtlich und hoffen auf baldige und größtmögliche Normalität.

Freundliche Grüße und alles Gute

Dr. Wolfgang Riechmann
Stellvertretender Schulleiter